Kamera dabei, Spielbank betreten, sofort angesprochen. Wer das schon mal erlebt hat, weiß: In Casinos wird nicht fotografiert. Punkt. Dabei wäre gerade dieser Ort aus fotografischer Sicht Gold wert. Die Lichtstimmung, die Gesichter, das Interieur. Aber genau das ist eben nicht gewollt. Und dafür gibt es Gründe, die über ein einfaches Hausrecht hinausgehen.

Warum das Fotoverbot existiert
Der offensichtlichste Grund ist der Schutz der Gäste. Wer in einer Spielbank am Tisch sitzt, hat nicht zugestimmt, fotografiert zu werden. Das ist kein Befindlichkeitsthema, sondern gesetzlich verankert. Das Recht am eigenen Bild nach §§ 22, 23 KUG (Kunsturhebergesetz) regelt klar, dass Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden dürfen. Dazu kommt die DSGVO, die das Ganze nochmal verschärft hat. Ein Foto, auf dem ein Gast erkennbar ist, zählt als personenbezogenes Datum. Ohne Einwilligung ist das ein Verstoß.
Dann der Sicherheitsaspekt. Casinos wollen nicht, dass Layouts von Spieltischen, Positionen von Kameras oder Details der Sicherheitsinfrastruktur nach außen gelangen. Und bei Kartenspielen geht es zusätzlich um Spielintegrität. Ein Foto einer Hand am Blackjack-Tisch kann im schlimmsten Fall zum Betrug genutzt werden.
Die rechtliche Grundlage für das Verbot selbst ist simpel: Hausrecht nach § 903 BGB. Der Betreiber bestimmt, was in seinen Räumen erlaubt ist und was nicht. Und die Spielbankordnungen der einzelnen Bundesländer stützen das zusätzlich ab.
Online gibt es diese Regeln nicht
All das betrifft ausschließlich stationäre Spielbanken. Wer das Ganze digital angeht, hat mit keiner dieser Einschränkungen zu tun. Kein Dresscode, kein Sicherheitsdienst, keine Hausordnung, die Ihnen die Kamera verbietet. Sie können Screenshots machen, Gameplay aufnehmen oder alles für Content verwenden. Besonders einfach wird der Einstieg, wenn Sie im Online Casino 1 Euro einzahlen und direkt losspielen. Ein Casino mit 1 Euro Einzahlung senkt die Hemmschwelle auf ein Minimum, und wer im Casino 1 Euro einzahlen will, bekommt trotzdem Zugang zum vollen Spielangebot. Gerade für Fotografen und Content Creator, die Casino-Atmosphäre einfangen wollen, ohne sich mit Genehmigungsverfahren rumzuschlagen, ist das die pragmatischere Lösung.
Aber zurück zur echten Spielbank. Denn dort lässt sich durchaus fotografieren, wenn man es richtig anstellt.
So bekommen Sie eine Fotografiererlaubnis
Das Fotoverbot ist kein Gesetz, sondern eine Hausregel. Und Hausregeln haben Ausnahmen.
Bei Events wie Pokerturnieren, Eröffnungen oder Charity-Veranstaltungen werden Fotografen gezielt eingeladen. Die Spielbanken regeln dann vorab, welche Bereiche freigegeben sind und welche Gäste ihr Einverständnis zur Ablichtung gegeben haben.
Ohne Akkreditierung funktioniert es auch, aber nur mit Vorbereitung. Was in der Praxis funktioniert hat:
- Direkt an die Marketingabteilung schreiben, nicht an den Empfang
- Ein konkretes Konzept mitliefern: Was soll fotografiert werden, wo erscheinen die Bilder, welche Motive sind geplant
- Portfolio beilegen, damit die Gegenseite sieht, mit wem sie es zu tun hat
- Klar machen, dass keine Gäste erkennbar abgebildet werden
- Zeitfenster außerhalb der Stoßzeiten vorschlagen
- Bereitschaft zeigen, eine Begleitperson und Freigabepflicht zu akzeptieren
Manche Spielbanken vermieten ihre Räumlichkeiten auch für Shootings, wenn der reguläre Betrieb ruht. Kostet mehr, gibt aber volle Kontrolle über Licht und Setting. Wer dann noch eine gute Software für Fotobearbeitung nutzen kann, holt aus den speziellen Lichtverhältnissen einer Spielbank das Maximum raus.
Wo Sie sonst noch aufpassen sollten
Das Casino ist bei weitem nicht der einzige Ort mit Fotoverbot. Einige Beispiele kennt jeder, andere überraschen selbst Profis.
Gerichtsverhandlungen – § 169 Abs. 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) verbietet Ton- und Filmaufnahmen während laufender Verhandlungen. Seit 2018 gibt es zwar Ausnahmen für Urteilsverkündungen an obersten Bundesgerichten, aber in normalen Verhandlungen bleibt die Kamera aus. Was viele übersehen: Auch in den Fluren von Gerichtsgebäuden greift häufig das Hausrecht.
Militärische Anlagen – § 109g StGB stellt das Fotografieren von Verteidigungsanlagen unter Strafe, wenn es die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Das klingt extrem, aber schon das Ablichten eines Kasernentors kann eine Kontrolle nach sich ziehen. Bei ausländischen Militärstützpunkten und Botschaften gilt das erst recht.
Flughäfen – Im öffentlichen Bereich kein Problem. Sobald Sie aber den Sicherheitsbereich passiert haben, ist professionelle Fotografie untersagt. Die Sicherheitskontrollen selbst zu fotografieren kann nach § 201a StGB problematisch werden, wenn Personen in geschützten Bereichen erkennbar sind. Trotzdem sehen Sie dort täglich Hunderte Handykameras.
Konzerte und Theater – Ohne Akkreditierung ist professionelle Fotografie bei den meisten Veranstaltungen nicht erlaubt. Was viele nicht auf dem Schirm haben: Selbst wenn kein Schild aushängt, können Künstler die Veröffentlichung nachträglich untersagen. Grundlage ist das Urheberrecht nach § 78 UrhG, das ausübenden Künstlern Kontrollrechte über Aufnahmen ihrer Darbietungen gibt.
Museen – Die Regeln variieren stark. Manche erlauben Fotos ohne Blitz, andere verbieten alles. Hintergrund sind oft Leihverträge mit privaten Sammlern oder Urheberrechtsansprüche lebender Künstler nach § 2 UrhG. Das Panoramafreiheit-Argument (§ 59 UrhG) greift in Innenräumen nicht.
Supermärkte und Einzelhandel – Klingt absurd, ist aber Realität. Viele Einzelhändler verbieten das Fotografieren per Hausrecht, auch das Abfotografieren von Preisschildern. Rechtlich ist das gedeckt und wird gelegentlich auch durchgesetzt.
Naturschutzgebiete – Wer mit Stativ und Teleobjektiv in einem Naturschutzgebiet unterwegs ist, braucht unter Umständen eine Genehmigung. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (§ 30 BNatSchG), wenn durch die Fotografie geschützte Biotope oder Arten gestört werden. Drohnenflüge sind in vielen Schutzgebieten ohnehin komplett verboten.
Schwimmbäder – Hier gilt in vielen Einrichtungen mittlerweile ein pauschales Handyverbot, nicht nur in den Umkleiden, sondern im gesamten Bereich. Grund ist § 201a StGB, der das unbefugte Fotografieren von Personen in Bereichen schützt, die gegen Einblick geschützt sind.
Schlusswort
Das Fotoverbot in Casinos ist nachvollziehbar und rechtlich abgesichert. Wer es professionell angeht, bekommt trotzdem Zugang. Und wer Casino-Atmosphäre ohne Einschränkungen dokumentieren will, findet online die unkompliziertere Variante.
Am Ende geht es um eine Grundhaltung, die über Casinos hinausgeht: Nicht alles, was sich gut fotografieren lässt, darf auch fotografiert werden. Die Kamera gibt uns keine Sonderrechte. Das zu akzeptieren macht keinen schlechteren Fotografen aus uns, eher das Gegenteil.