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feg Heute, 00:30
Gute Nacht :-)

 

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Joe Bar Gestern, 23:17
GN8

 

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Adrian H. Gestern, 23:08
Ich sag auch mal cu ;-)

 

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Adrian H. Gestern, 23:07
N8 Richard

 

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Richard Bast Gestern, 23:06
so, gute n8! Bis morgen.

 

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Joe Bar Gestern, 22:54
steht im Kalender ;-)

 

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Joe Bar Gestern, 22:54
Thema des Tages

 

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Joe Bar Gestern, 22:54
morgen neues

 

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Joe Bar Gestern, 22:53
Übrigens...

 

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Adrian H. Gestern, 22:20
moin Little Joe *fg* ;-)

 

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    Offline Gerti weiblich
    Foto-King
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    ACHTUNG FOTORECHT !!!
    # 1 Zum Seitenanfang
    Fotorecht / Bildrechte über Öffentliche Gebäude

    Hallo alle zusammen....:-)

    Bei meinem Spaziergang im Netz über " Fotorechte " bin ich auf eine sehr interessante Seite gekommen , über deren Inhalt ich Euch informieren möchte...

    Das Bildrechte auf versch. Öffentlichen Gebäude und versch. Firmen-Logos bestehen war mir bekannt , doch ich dachte nie das man einen Eifelturm , oder eine Barbie-Puppe , oder die  Hunderwassergebäuden geschweige das Reichsttagsgebäude und die Reichstagskuppel , versch. Sporthersteller , dass diese Einrichtungen über ein eigenes Bilderrecht verfügen... Nun , ich wurde eines besseren belehrt...

    Hierzu der Link....

    Achtung Fotorechte ..

    http://www.blende32.de/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/6-fotorechte

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Auf dieser Seite werden unter anderem alle Gebäude / Geschäfte / Firmen und Öffentliche Einrichtung aufgeführt die Bilderrechte besitzen.

    Das Reichstagsgebäude und die Reichsttagskuppel / Sony-Senter / Berlin steht mit auf dieser Liste.

    Da ich von den beiden jede Menge Bilder gemacht habe und diese hier und auf meiner persönlichen HP-Seite veröffentlichen möchte nahm ich mir die Zeit und

    setzte mich mit den beiden Eigentümern der Bildrechte dieser beiden Öffentlichen Gebäude , einmal über das Telefon und einmal übers Netz in Verbidung..

    Ein für die Öffentliche Kommunikation sehr freundlicher Herr erklärte mir nach meinem Anliegen dass..... "  Wenn ich eine private HP-Seite betreibe , dann darf ich  das Reichstagsgebäude und die Reichstagskuppel der Öffentlichhkeit zeigen , wenn ich aber diese beiden Gebäude für kommerzielle Zwecke nutze mache ich mich höchst strafbar... Auf meine Frage ob ich seine Aussage  in einer schriftlichen Form durch eine PN bekommen könnte sagte er , dies sei nicht notwendig , aber definitiev und sicher und ich könnte mich auf ihn immer berufen...

    Meine Anfrage mit der Bitte um die Erlaubnis  Bilder vom Sony-Center privat zu veröffentlichen machte ich über eine PN an Sony-Center direkt.. Hier warte ich noch auf eine Antwort , wenn nicht dann werde ich telefonisch nachfragen...

    Mein Tipp , es lohnt sich immer nachzufragen ...

    LG: Gerti

    ---

    LG Gerti

     

    Fotografie ist die Jagd nach dem Augenblick das Eintauchen eines Augenblicks für die Ewigkeit

                                                                                                                               ( Jörg Meiß )

     

     

    Fotos 14.09.2011, 16:56
    Unsichtbar Harald 512 Männlich
    Foto-Gott
    0123
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    RE:ACHTUNG FOTORECHT !!!
    # 2 Zum Seitenanfang

    Eine sehr interessante und wichtige Info, Gerti. Und es hilft, wenn es mal Unklarheiten gibt. Danke für den Hinweis, man kann ja nicht alles wissen. Aber teuer kann es werden - will man ja auch nicht. 

    LG Harald

    ---

    LG Harald



     

    Fotos 14.09.2011, 17:22
    Offline suzigs750 Männlich
    Knipser
    01
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    RE:ACHTUNG FOTORECHT !!!
    # 3 Zum Seitenanfang
    Zitat von: Gerti
    Auf meine Frage ob ich seine Aussage  in einer schriftlichen Form durch eine PN bekommen könnte sagte er , dies sei nicht notwendig , aber definitiev und sicher und ich könnte mich auf ihn immer berufen...
    Hallo Gerti,
    Darauf würde ich mich nicht verlassen.
    LG Uwe

     

    Fotos 15.09.2011, 09:45
    Offline Gerti weiblich
    Foto-King
    012
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    RE:ACHTUNG FOTORECHT !!!
    # 4 Zum Seitenanfang
    Zitat von: suzigs750
    Zitat von: Gerti
    Auf meine Frage ob ich seine Aussage  in einer schriftlichen Form durch eine PN bekommen könnte sagte er , dies sei nicht notwendig , aber definitiev und sicher und ich könnte mich auf ihn immer berufen...
    Hallo Gerti,
    Darauf würde ich mich nicht verlassen.
    LG Uwe

    Doch Uwe , darauf kann ich mich verlassen , ich habe den Namen von diesem netten Herrn , seine Telefonnummer  und  seine Zimmer Nr. mir geben lassen . Dann habe ich mir zusätzlich eine persönliche Notiz gemacht um welche Uhrzeit , an welchem Tag ich mit diesem Herrn am Telefon gesprochen habe. Diese Notiz befindet sich säuberlich in meinen wichtigen Unterlagen... Ich kann mich immer auf diesen Herrn berufen , oder auf seine Vorzimmerdame , deren Namen ich mir auch notiert habe..Ich denke dass ich mich auf einen leitenten Büro-Angestellten der Kommunikation für dass Innere ,- so die genaue Bezeichnung vom Reichstagsgebäude , der eine Vorzimmerdame hat , verlassen kann , oder ??? ... 

     

    ---

    LG Gerti

     

    Fotografie ist die Jagd nach dem Augenblick das Eintauchen eines Augenblicks für die Ewigkeit

                                                                                                                               ( Jörg Meiß )

     

     

    Fotos 15.09.2011, 14:38
    Offline suzigs750 Männlich
    Knipser
    01
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    RE:ACHTUNG FOTORECHT !!!
    # 5 Zum Seitenanfang

    Hallo Gerti,

    Kannst du

    1. Solange er da ist (Kündigung/Rente etz)

    2. Er nicht Behauptet du hättest was falsch verstanden.

     

    Als gebranntes Kind kann ich nur sagen, immer schriftlich

     

    LG Uwe

    Fotos 15.09.2011, 15:19
    Offline Gerti weiblich
    Foto-King
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    51460 Punkte
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    RE:ACHTUNG FOTORECHT !!!
    # 6 Zum Seitenanfang
    Zitat von: suzigs750

    Hallo Gerti,

    Kannst du

    1. Solange er da ist (Kündigung/Rente etz)

    2. Er nicht Behauptet du hättest was falsch verstanden.

     

    Als gebranntes Kind kann ich nur sagen, immer schriftlich

     

    LG Uwe

    Ja , Uwe , da hast du schon recht , auch wenn man ein gebranntes Kind ist scheut man weiterhin immer das Feuer *pfeifen..

    Doch es gibt auch Unterschiede deren Sinntiefe   man immer bedenken muss und sollte ...

    Es gibt Gesetze , Bilderechte , Fotorechte   in unserem  Land die überdauern selbst angende  und pensionierte Rentner und wiederum neue Mitarbeiter ..

    Es ist so , sobald ich  eines meiner Reichstagsbilder gegen bares verkaufen würde , würde ich mich strafbar machen .. Weil ich einen Gegenstand verkaufe der nicht mein eigen zu nennen ist. Wenn ich aber vom Reichstagsgebäude Bilder der Öffentlichkeit zur Verfügung stelle zum betrachen , habe ich nichts gestohlen was ich verkaufen würde.

    ZB: Eine Ansichtkarte  VOM REICHSTAGSGEBÄUDEin Berlin  kaufe ich , ich erwerbe einen Gegenstand , was ich damit mache ist meine Sache..

    Von daher , Uwe  benötige ich diesbezüglich nichts schriftliches.

     

     

    ---

    LG Gerti

     

    Fotografie ist die Jagd nach dem Augenblick das Eintauchen eines Augenblicks für die Ewigkeit

                                                                                                                               ( Jörg Meiß )

     

     

    Fotos 15.09.2011, 16:17
    Offline suzigs750 Männlich
    Knipser
    01
    924 Punkte
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    RE:ACHTUNG FOTORECHT !!!
    # 7 Zum Seitenanfang

    Lach Gerti,

    Du hast klar recht, Ich habe mir die beiden Videos schon ein paar mal angesehenbiggrin.png und ich werde auch keine Reichstag Bilder einstellen (es sei den mir gelänge ein besonderes (Brand oder so cool.png)).

    Mir ging es ausschließlich um Dich und das Du nicht auf die Nase fällst, Weil in dem Video gesagt wird "Genehmigung vom Rechteinhaber einholen" und da nicht unterschieden wurde zwischen Gewerblich und Privat, mal abgesehen von dem Werbethema auf der Homepage und der dort angesprochenen Grauzone.

    Wenn Dir die mündliche Zusage reicht, ist das völlig OK.

    Mir würde sie nicht reichen, weil du im Streifall keine Nachweis hast das dir diese Genehmigung erteilt wurde.

     

    Dumme Frage: Liegt das recht an der Kuppel beim Staat oder beim Architekten (Kunst/Design)?

     

    LG Uwe

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »suzigs750« (15.09.2011, 19:27)

    Fotos 15.09.2011, 18:51
    Offline marjorie weiblich
    Foto-Freak
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    RE:ACHTUNG FOTORECHT !!!
    # 8 Zum Seitenanfang

    hallo liebe gerti,

    das ist seeeehr interessant und lehrreich!

    wobei: auch ohne diese seite würde ich nie und nimmer auf die idee kommen, für kommerzielle zwecke motive zu nutzen, die nicht auf meinem eigenen  mist gewachsen sind!!!

    hauptsache, es kommt nicht irgendwann mal eine beschwerde vom jagdpächter, in dessen wald ich einen pilz abgelichtet habbiggrin.pngbiggrin.pngbiggrin.png

     

    liebe grüße

    gaby

    Fotos 21.09.2011, 14:12
    Offline rechtambild Männlich
    Grünschnabel
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    RE:ACHTUNG FOTORECHT !!!
    # 9 Zum Seitenanfang

    Wer sich für Fotorecht interessiert, dem kann ich nur unsere Homepage nahelegen (ich hoffe soviel konstruktive Eigenwerbung ist erlaubt :) )

    Insbesondere im Bereich "Fotorecht-Basiswissen" werden die Grundlagen erklärt. Ansonsten bringen wir fast täglich neue und aktuelle Informationen.Wir freuen uns über Euren Besuch :)

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Stephan« (21.09.2011, 19:28)

    Fotos 21.09.2011, 18:43
    Offline Stephan Männlich
    Administrator
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    Kontakt zum Administrator
    RE:ACHTUNG FOTORECHT !!!

    Für Eigenwerbung haben wir unser Portal.
    Dort kannst du deine Seite ausführlich präsentieren.

    Natürlich sind auch im Forum Links zumThema erlaubt.
    Wenn aber die erste und einzige  Aktion eines Users ein Linkpost ist,
    sieht das nicht so gut aus. *zwinker

    ---

    LG Stephan

    Fotos 21.09.2011, 19:33
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